Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen - hier zeitnahe Erfassung der Fahrten mittels der Software „Fahrtenbuch Express“ 

Leitsatz des Urteils

  1. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden ( „äußere geschlossene Form“ ).

  2. Dem Erfordernis der zeitnahen Führung eines solchen Fahrtenbuchs wird nicht genügt, wenn die – zwischenzeitlich auf Notizzetteln festgehaltenen - Eintragungen erst mehrere Tage oder Wochen nach Abschluss der betreffenden Fahrten vorgenommen werden (Aufbewahrungspflicht).

 

Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2023/3_K_1887_22_H_L_Urteil_20231124.html oder unter https://openjur.de/u/2479743.html