Das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.09.2023 ein neues BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem die betriebswirtschaftlichen Begriffe, die in der steuerlichen Außenprüfung verwendet werden, dargestellt und erläutert werden. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11. November 1974 und bietet eine aktualisierte und umfassende Darstellung der relevanten Begriffe.

Die Verwendung korrekter und einheitlicher betriebswirtschaftlicher Begriffe ist von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse und Unklarheiten während der steuerlichen Außenprüfung zu vermeiden. Das BMF-Schreiben dient als Leitfaden und Referenz für Steuerprüfer und Steuerpflichtige, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten dieselbe Sprache sprechen und die gleichen Definitionen verwenden.

Drei Denkanstöße zum Thema:

  1. Wie können einheitliche betriebswirtschaftliche Begriffe die Effizienz und Effektivität der steuerlichen Außenprüfung verbessern?
  2. Welche anderen Ressourcen könnten in Zukunft entwickelt werden, um die Kommunikation und das Verständnis zwischen Steuerprüfern und Steuerpflichtigen zu verbessern?
  3. Wie können Steuerpflichtige sicherstellen, dass sie die im BMF-Schreiben dargestellten Begriffe korrekt verwenden und interpretieren?

Weiterlesen auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums

oder auch unter https://elektronische-steuerpruefung.de/bmf/schreiben-zusammenstellung-steuerlichen-aussenpruefung-betriebswirtschaftlichen-begriffe.htm